Die Vestingbeträge gemäß dem folgenden Zeitplan sind kumulativ: 25% der ursprünglichen Anzahl von Einheiten zum „Vestingdate“ (das „Vesting Date“),• und weitere 6,25% der ursprünglichen Anzahl von Einheiten am Ende jedes aufeinanderfolgenden Dreimonatszeitraums nach dem Vesting-Datum bis zum dritten Jahrestag des Vesting-Datums.Alle Aktien der Stammaktien der Gesellschaft, die gemäß dem unmittelbar vorhergehenden Satz an den Empfänger ausgegeben werden, werden am PSU-Vesting-Datum oder, falls später, am Abwicklungstag ausgegeben.
Die Einschränkungen und Bedingungen in Absatz 2 dieser Vereinbarung erlöschen zu dem oder den im folgenden Zeitplan angegebenen Vesting-Terminen, solange der Stipendiat zu diesen Terminen Mitarbeiter des Unternehmens oder der Tochtergesellschaft bleibt.Wenn der Stipendiat aus dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften ausscheidet, nachdem der Stipendiat das 65. Lebensjahr vollendet hat, erlöschen die Einschränkungen und Bedingungen in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung zu dem oder den in Abschnitt 3 (a) oben genannten Vesting-Terminen ohne Rücksicht auf die Weiterbeschäftigung.
Jedes Datum, an dem Stammaktien, die im Rahmen der Abwicklung von beschränkten Einheiten ausgegeben werden können, an den Empfänger ausgegeben werden (einschließlich eines Datums, das vor einem Vesting-Datum gemäß Abschnitt 3 oder Abschnitt 6 liegt), wird hierin als „Abwicklungsdatum“ bezeichnet.