Als Mitglied der Streitkräfte (Armee, Marine, Luftwaffe, Marine Corps und Küstenwache), die seit mehr als 30 Tagen im aktiven Dienst sind, haben Sie, Ihr Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder Anspruch auf staatlichen Unterricht an öffentlichen Hochschulen und Universitäten in dem Staat, in dem Sie wohnen oder dauerhaft stationiert sind.Sobald Sie oder Ihr Familienmitglied eingeschrieben sind und staatliche Studiengebühren zahlen, zahlen Sie weiterhin die staatliche Studiengebühr, solange Sie kontinuierlich an der Einrichtung eingeschrieben bleiben, auch wenn Sie außerhalb des Staates neu zugewiesen werden.
Das Bildungsministerium hat mit den Hochschulen zusammengearbeitet und sie sind sich der Gesetzesänderungen bewusst und setzen die Richtlinie vollständig um. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass eine Institution die Informationen nicht erhalten hat. In diesem Fall sollten Sie sich an die Finanzhilfe oder das Standesamt der Einrichtung wenden. Sie können sich auch an das Veterans Affairs Office der Einrichtung wenden.
Obwohl Sie im aktiven Dienst sind, sollten diese Büros in der Lage sein, Ihnen zu helfen. In den seltenen Fällen, in denen diese Schritte die Situation nicht lösen, wenden Sie sich bitte an das Büro des Ombudsmanns des Bildungsministeriums (gebührenfrei unter 877.557.2575) oder über das Internet unterhttps://studentaid.ed.gov/sa/redirects/ombudsman-ed-gov.