Lufthansa

Nichtbeförderung

Wenn Passagieren die Beförderung auf einem Flug verweigert wird, sind Fluggesellschaften verpflichtet, zunächst Freiwillige zu suchen, die ihre Reservierung im Austausch für bestimmte Vorteile aufgeben. Darüber hinaus muss das Luftfahrtunternehmen den Freiwilligen die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung und einer Umleitung bieten.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 und 600 €, abhängig von der Entfernung des Fluges und den Verspätungen, die vor der Umleitung aufgetreten sind. Wenn Freiwillige sich für eine Umleitung entscheiden, muss die Fluggesellschaft bei Bedarf auch Hilfe leisten, z. B. Verpflegung, Zugang zu einem Telefon, gegebenenfalls Hotelunterkunft für eine oder mehrere Nächte und Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterkunft.

Annullierung

Sie haben auch Anspruch auf die gleiche Entschädigung wie bei Nichtbeförderung, es sei denn, Sie wurden mindestens 14 Tage vor dem Flug über die Annullierung informiert oder Sie wurden in der Nähe Ihrer ursprünglichen Zeiten umgeleitet, oder wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl bieten zwischen:

  • Erstattung Ihres Tickets innerhalb von sieben Tagen;
  • Umleitung zu Ihrem endgültigen Ziel unter ähnlichen Bedingungen;
  • und wenn nötig, Pflege (Telefonanruf, Erfrischungen, Essen, Unterkunft, Transport zur Unterkunft).

Lange Verspätungen

Sie haben Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft (Telefonanruf, Erfrischungen, Verpflegung, Unterkunft, Transport zum Unterkunftsort), wenn die Verspätung beträgt:

  • zwei Stunden oder mehr für Flüge von 1.500 km oder weniger;
  • drei Stunden oder mehr für längere Flüge innerhalb der Europäischen Union oder für andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km;
  • vier Stunden oder mehr für flüge von über 3.500 km außerhalb der Europäischen Union.

Wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt und Sie sich entscheiden, Ihre Reise nicht fortzusetzen, haben Sie auch Anspruch auf Rückerstattung Ihres Tickets und einen Rückflug dorthin, wo Sie Ihre Reise ursprünglich begonnen haben.

Wenn Sie Ihr Ziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine identische Entschädigung wie bei Annullierung Ihres Fluges, es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Darüber hinaus können Fluggesellschaften für Schäden aus Verspätungen haftbar gemacht werden.

Gepäck

Wenn Ihr Gepäck verloren geht, beschädigt oder verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von ca. 1.220 €. Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht, wenn sie alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder wenn es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.Für beschädigtes Gepäck müssen Sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks einen Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Bei verspäteter Gepäckannahme beträgt diese Frist maximal 21 Tage.

Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Nach EU-Recht sind Menschen mit Behinderungen und/oder eingeschränkter Mobilität davor geschützt, bei der Reservierung und beim Einsteigen diskriminiert zu werden. Sie haben auch Anspruch auf Unterstützung an Flughäfen (bei Abflug, Ankunft und Transit) und an Bord von Flugzeugen. Um die Bereitstellung von Unterstützung zu erleichtern, wird empfohlen, Ihre Bedürfnisse vorab zu benachrichtigen.

Längere Verspätungen auf dem Rollfeld an US-Flughäfen klicken Sie hier

Siehe die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft hier

Einzelheiten zu den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der EU-Verordnung finden Sie hier

HINWEIS: Die Beförderungsbedingungen beziehen sich auf das Herkunftsland und gelten möglicherweise nicht für alle Gerichtsbarkeiten.

Um eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen, klicken Sie hier

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