Kostenteilung

Im Gesundheitswesen tritt Kostenteilung auf, wenn Patienten einen Teil der nicht von der Krankenversicherung gedeckten Gesundheitskosten bezahlen. Die „Out-of-Pocket“ -Zahlung variiert zwischen den Gesundheitsplänen und hängt davon ab, ob der Patient sich für einen Gesundheitsdienstleister entscheidet, der mit dem Netzwerk des Gesundheitsplans verbunden ist. Beispiele für Out-of-pocket-Zahlungen in Kostenteilung beteiligt sind copays, Selbstbehalte und Mitversicherung.

In der Buchhaltung bedeutet Kostenteilung oder Matching den Teil der Projekt- oder Programmkosten, der nicht von der Förderagentur getragen wird. Es umfasst alle Beiträge, einschließlich Bargeld und Sachleistungen, die ein Empfänger zu einer Auszeichnung leistet. Wenn die Auszeichnung auf Bundesebene erfolgt, gelten nur akzeptable nicht auf Bundesebene anfallende Kosten als Kostenteilung und müssen anderen notwendigen und angemessenen Bestimmungen entsprechen, um die Programmziele zu erreichen. Der Aufwand für die Kostenteilung wird in die Berechnung des gesamten zugesagten Aufwands einbezogen. Aufwand ist definiert als der Anteil der Zeit, der für eine bestimmte Aktivität aufgewendet wird, ausgedrückt als Prozentsatz der Gesamtaktivität der Person für die Institution. Die Kostenteilung kann geprüft werden und muss nach Kostengrundsätzen zulässig und für Aufzeichnungen überprüfbar sein.

Ein Kostenteilungsmechanismus ist ein wahrheitsgetreuer Mechanismus, um zu entscheiden, welche Agenten von einem öffentlichen Projekt bedient werden sollen und wie viel jeder von ihnen bezahlen soll.

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