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Crimes Code of Pennsylvania

Im Folgenden finden Sie eine Liste der Straftaten, die eine Registrierung mit ihren Definitionen erfordern: Gültig am 20.12.2012 und in der geänderten Fassung am 21.02.2018. Die auf dieser Seite aufgeführten Straftaten spiegeln die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Veröffentlichung geltenden Gesetze wider und spiegeln nicht alle historischen Straftaten wider, für die sich ein Täter zum Zeitpunkt der Verurteilung möglicherweise registrieren musste.

INCHOATE VERBRECHEN

Krimineller Versuch. (18 Personen. C.S.§901)
(ein) DEFINITION VON VERSUCH. – Eine Person begeht einen Versuch, wenn sie mit der Absicht, ein bestimmtes Verbrechen zu begehen, eine Handlung ausführt, die einen wesentlichen Schritt zur Begehung dieses Verbrechens darstellt. Informationen zu der bestimmten Straftat, die eine Person zu begehen versucht hat, finden Sie in der Beschreibung der aufgeführten Straftat.

Strafanzeige (18 Pa. C.S.§902)
(a) DEFINITION DER AUFFORDERUNG – Eine Person ist der Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens schuldig, wenn sie mit der Absicht, ihre Begehung zu fördern oder zu erleichtern, eine andere Person befiehlt, ermutigt oder auffordert, sich auf ein bestimmtes Verhalten einzulassen, das ein solches Verbrechen oder einen Versuch zur Begehung eines solchen Verbrechens darstellen würde oder das seine Mittäterschaft an seiner Begehung oder versuchten Begehung begründen würde.
Informationen zu der bestimmten Straftat, die eine Person angefordert hat, finden Sie in der Beschreibung der aufgelisteten Straftat.

Kriminelle Verschwörung (18 Pa. C.S.§903)
(a) DEFINITION VON VERSCHWÖRUNG – Eine Person ist der Verschwörung mit einer anderen Person oder Personen schuldig, um eine Straftat zu begehen, wenn sie mit der Absicht, ihre Begehung zu fördern oder zu erleichtern:

  1. Stimmt mit dieser anderen Person oder Personen überein, dass sie oder einer oder mehrere von ihnen sich an einem Verhalten beteiligen, das eine solche Straftat oder einen Versuch oder eine Aufforderung zur Begehung einer solchen Straftat darstellt: oder
  2. Stimmt zu, diese andere Person oder Personen bei der Planung oder Begehung einer solchen Straftat oder eines Versuchs oder einer Aufforderung zur Begehung einer solchen Straftat zu unterstützen.

Informationen zu der bestimmten Straftat, die eine Person begangen hat, finden Sie in der Beschreibung der aufgelisteten Straftat.

ENTFÜHRUNG

Entführung (18 Pa. C.S. § 2901) – Opfer muss minderjährig sein
(ein.1) Entführung eines Minderjährigen – Straftat definiert – Eine Person ist der Entführung eines Minderjährigen schuldig, wenn sie eine Person unter 18 Jahren unter den gegebenen Umständen rechtswidrig eine erhebliche Entfernung von dem Ort entfernt, an dem sie gefunden wird, oder wenn sie eine Person unter 18 Jahren rechtswidrig für einen erheblichen Zeitraum an einem Ort der Isolation einschränkt, mit einer der folgenden Absichten:

  1. Als Lösegeld oder Belohnung oder als Schild oder Geisel zu halten;
  2. Begehung eines Verbrechens oder Flucht danach zu erleichtern;
  3. Dem Opfer oder einer anderen Person Körperverletzung zuzufügen oder sie zu terrorisieren; oder
  4. Die Ausübung einer Regierungs- oder politischen Funktion durch Beamte zu beeinträchtigen.

Rechtswidrige Zurückhaltung (18 Pa. C.S. § 2902) – Opfer muss minderjährig sein
(b) Rechtswidrige Zurückhaltung eines Minderjährigen, wenn der Täter nicht der Elternteil des Opfers ist – Wenn das Opfer eine Person unter 18 Jahren ist, begeht eine Person, die nicht der Elternteil des Opfers ist, ein Verbrechen zweiten Grades, wenn sie wissentlich:

  1. Einen anderen rechtswidrig unter Umständen zurückhält, die ihn der Gefahr schwerer Körperverletzung aussetzen; oder
  2. Hält einen anderen in einem Zustand unfreiwilliger Knechtschaft.

(d) DEFINITION – Wie in diesem Abschnitt verwendet, bedeutet der Begriff „Elternteil“ einen natürlichen Elternteil, Stiefvater, Adoptivelternteil oder Erziehungsberechtigten eines Minderjährigen.

Falsche Inhaftierung (18 Pa. C.S. § 2903) – Das Opfer muss minderjährig sein
(b) Falsche Inhaftierung eines Minderjährigen, wenn der Täter nicht der Elternteil des Opfers ist – Wenn das Opfer eine Person unter 18 Jahren ist, begeht eine Person, die nicht der Elternteil des Opfers ist, ein Verbrechen zweiten Grades, wenn sie wissentlich einen anderen rechtswidrig zurückhält, um seine Freiheit wesentlich zu beeinträchtigen. (d) DEFINITION – Wie in diesem Abschnitt verwendet, bedeutet der Begriff „Elternteil“ einen natürlichen Elternteil, Stiefvater, Adoptivelternteil oder Vormund eines Minderjährigen.

Eingriff in das Sorgerecht für Kinder (18 Pa. C.S. § 2904), außer in Fällen, in denen der Angeklagte der Elternteil, Erziehungsberechtigte oder ein anderer rechtmäßiger Verwalter des Kindes ist. (a) Straftat definiert – Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie wissentlich oder rücksichtslos ein Kind unter 18 Jahren aus der Obhut seiner Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderen rechtmäßigen Verwahrer nimmt oder lockt, wenn sie kein Privileg dazu hat.

Ein Kind in ein Kraftfahrzeug oder eine Struktur locken (18 Pa. C.S. § 2910)
(a) Straftat definiert – Es sei denn, die Umstände deuten vernünftigerweise darauf hin, dass das Kind Hilfe benötigt, eine Person, die ein Kind ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes in ein Kraftfahrzeug oder eine Struktur lockt oder zu locken versucht, begeht ein Vergehen ersten Grades.

SEXUALSTRAFTATEN

Vergewaltigung (18 Pa. C.S. § 3121)
(a) Straftat definiert – Eine Person begeht ein Verbrechen ersten Grades, wenn die Person mit einem Beschwerdeführer Geschlechtsverkehr hat:

  1. Durch Zwang.
  2. Durch Androhung von gewaltsamem Zwang, der den Widerstand einer Person mit vernünftiger Auflösung verhindern würde;
  3. Wer bewusstlos ist oder wo die Person weiß, dass der Beschwerdeführer nicht weiß, dass der Geschlechtsverkehr stattfindet. Wenn die Person die Fähigkeit des Beschwerdeführers, sein Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt hat, indem sie ohne Wissen des Beschwerdeführers Drogen, Rauschmittel oder andere Mittel zur Verhinderung von Resistenzen verabreicht oder eingesetzt hat.
  4. An einer geistigen Behinderung leidet, die den Beschwerdeführer einwilligungsunfähig macht.

(c) Vergewaltigung eines Kindes – Eine Person begeht die Straftat der Vergewaltigung eines Kindes, ein Verbrechen ersten Grades, wenn die Person Geschlechtsverkehr mit einem Beschwerdeführer hat, der jünger als 13 Jahre ist. (d) Vergewaltigung eines Kindes mit schwerer Körperverletzung – Eine Person begeht die Straftat der Vergewaltigung eines Kindes, die zu einer schweren Körperverletzung, einem Verbrechen ersten Grades, führt, wenn die Person gegen diesen Abschnitt verstößt und der Beschwerdeführer unter 13 Jahre alt ist und im Verlauf der Straftat eine schwere Körperverletzung erleidet.

Gesetzliche sexuelle Übergriffe (18 Pa. C.S. § 3122.1)
(a) Verbrechen zweiten Grades – Außer wie in Abschnitt 3121 (in Bezug auf Vergewaltigung) vorgesehen, begeht eine Person ein Verbrechen zweiten Grades, wenn diese Person Geschlechtsverkehr mit einem Beschwerdeführer hat, mit dem die Person nicht verheiratet ist, der jünger als 16 Jahre ist und diese Person ist:

2. Acht Jahre älter, aber weniger als 11 Jahre älter als der Beschwerdeführer.(b) Verbrechen ersten Grades – Eine Person begeht ein Verbrechen ersten Grades, wenn diese Person Geschlechtsverkehr mit einem Beschwerdeführer unter 16 Jahren hat und diese Person 11 oder mehr Jahre älter ist als der Beschwerdeführer und der Beschwerdeführer und die Person sind nicht miteinander verheiratet.

Unfreiwilliger abweichender Geschlechtsverkehr (18 Pa. C.S. § 3123)
(a) Straftat definiert – Eine Person begeht ein Verbrechen ersten Grades, wenn die Person mit einem Beschwerdeführer abweichenden Geschlechtsverkehr hat:

  1. Durch Zwang;
  2. Durch Androhung von gewaltsamem Zwang, der den Widerstand einer Person mit angemessener Auflösung verhindern würde;
  3. Wer bewusstlos ist oder wo die Person weiß, dass der Beschwerdeführer nicht weiß, dass der Geschlechtsverkehr stattfindet;
  4. Wenn die Person die Fähigkeit des Beschwerdeführers, sein Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt hat, indem sie ohne Wissen des Beschwerdeführers Drogen, Rauschmittel oder andere Mittel zur Verhinderung des Widerstands verabreicht oder eingesetzt hat;
  5. Der an einer geistigen Behinderung leidet, die ihn oder sie einwilligungsunfähig macht;
  6. Gestrichen durch 2002, Dez. 9, P.L. 1350, Nr. 162, § 2, wirksam in 60 Tagen; oder
  7. Wer weniger als 16 Jahre alt ist und die Person vier oder mehr Jahre älter ist als der Beschwerdeführer und der Beschwerdeführer und die Person sind nicht miteinander verheiratet.

(b) Unfreiwilliger abweichender Geschlechtsverkehr mit einem Kind – Eine Person begeht unfreiwilligen abweichenden Geschlechtsverkehr mit einem Kind, ein Verbrechen ersten Grades, wenn die Person mit einem Beschwerdeführer, der jünger als 13 Jahre ist, abweichenden Geschlechtsverkehr hat. (c) Unfreiwilliger abweichender Geschlechtsverkehr mit einem Kind mit schwerer Körperverletzung – Eine Person begeht eine Straftat nach diesem Abschnitt mit einem Kind, die zu einer schweren Körperverletzung, einem Verbrechen ersten Grades, führt, wenn die Person gegen diesen Abschnitt verstößt und der Beschwerdeführer jünger als 13 Jahre ist und der Beschwerdeführer im Verlauf der Straftat eine schwere Körperverletzung erleidet. DEFINITION – Wie in diesem Abschnitt verwendet, umfasst der Begriff „gewaltsamer Zwang“, ist aber nicht beschränkt auf Zwang, der zum Tod einer anderen Person führt, unabhängig davon, ob der Tod vor, während oder nach dem Geschlechtsverkehr eingetreten ist.

Sexuelle Übergriffe (18 Pa. C.S. § 3124.1)
Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 3121 (in Bezug auf Vergewaltigung) oder 3123 (in Bezug auf unfreiwilligen abweichenden Geschlechtsverkehr) begeht eine Person ein Verbrechen zweiten Grades, wenn diese Person ohne Zustimmung des Beschwerdeführers Geschlechtsverkehr oder abweichenden Geschlechtsverkehr mit einem Beschwerdeführer hat.

Institutionelle sexuelle Übergriffe (18 Pa. C.S. § 3124.2)
(ein) ALLGEMEINE REGEL. – außer wie in den Abschnitten vorgesehen 3121 (in Bezug auf Vergewaltigung), 3122.1 (in Bezug auf gesetzliche sexuelle Übergriffe), 3123 (in Bezug auf unfreiwilligen abweichenden Geschlechtsverkehr), 3124.1 (in Bezug auf sexuelle Übergriffe) und 3125 (in Bezug auf schwere unanständige Übergriffe) begeht eine Person, die Angestellter oder Beauftragter des Department of Corrections oder einer Bezirksvollzugsbehörde, eines Jugendentwicklungszentrums, eines Jugendforstlagers, einer staatlichen oder Bezirksjugendhaftanstalt, einer anderen lizenzierten Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche oder einer Einrichtung oder Einrichtung für psychische Gesundheit oder geistige Behinderung ist, ein Verbrechen dritten Grades, wenn diese Person Geschlechtsverkehr hat, Geschlechtsverkehr oder unanständigen Kontakt mit einem Insassen, Häftling, Patienten oder Einwohner abweicht.
(ein.1) Institutioneller sexueller Übergriff eines Minderjährigen – Eine Person, die ein Angestellter oder Vertreter der Abteilung für Korrekturen oder einer Bezirksvollzugsbehörde, eines Jugendentwicklungszentrums, eines Jugendforstlagers, einer staatlichen oder Bezirksjugendhaftanstalt, einer anderen lizenzierten Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche oder einer Einrichtung oder Einrichtung für psychische Gesundheit oder geistige Behinderung ist, begeht ein Verbrechen dritten Grades, wenn diese Person Geschlechtsverkehr hat, Geschlechtsverkehr abweicht oder unanständigen Kontakt mit einem Insassen, Häftling, Patienten oder Einwohner hat, der unter 18 Jahre alt ist.
(ein.2) Schulen

  1. Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Abschnitten 3121, 3122.1, 3123, 3124.1 und 3125 begeht eine Person, die ein Freiwilliger oder Angestellter einer Schule ist, oder eine andere Person, die direkten Kontakt zu einem Schüler einer Schule hat, ein Verbrechen dritten Grades, wenn sie Geschlechtsverkehr hat, Geschlechtsverkehr oder unanständigen Kontakt mit einem Schüler der Schule abweicht.
  2. Wie in diesem Unterabschnitt verwendet, haben die folgenden Begriffe die Bedeutung, die ihnen in diesem Absatz gegeben wird:

&nbsp &nbsp (i)“Direct contact“ – Care, supervision, guidance or control.
&nbsp &nbsp (ii)”Employee”
&nbsp &nbsp &nbsp &nbsp A. Includes:
&nbsp (I)Ein Lehrer, ein Vorgesetzter, ein beaufsichtigender Schulleiter, ein Schulleiter, ein stellvertretender Schulleiter, ein stellvertretender Schulleiter, ein Direktor der Berufsbildung, ein Dentalhygieniker, ein Besuchslehrer, ein Heim- und Schulbesucher, ein Schulberater, ein Spezialist für Kinderernährungsprogramme, ein Schulbibliothekar, eine Schulsekretärin, deren Auswahl auf der Grundlage der Verdienste erfolgt, die durch Berechtigungslisten bestimmt werden, eine Schulkrankenschwester, ein Ersatzlehrer, ein Hausmeister, ein Cafeteria-Arbeiter, ein Busfahrer , ein Lehrer-Helfer und jeder andere Angestellte, der direkten Kontakt mit Schülern hat.
&nbsp (II)Ein unabhängiger Auftragnehmer, der einen Vertrag mit einer Schule hat, um eine Dienstleistung für die Schule zu erbringen, ein Trainer, ein Sporttrainer, ein Trainer, der von der Pennsylvania Interscholastic Athletic Association als unabhängiger Auftragnehmer eingestellt wurde, oder ein Sporttrainer, der von der Pennsylvania Interscholastic Athletic Association als unabhängiger Auftragnehmer eingestellt wurde.
&nbsp B. Der Begriff beinhaltet nicht:
&nbsp (I) Ein Schüler an der Schule beschäftigt.
&nbsp (II)Ein unabhängiger Auftragnehmer oder ein Mitarbeiter eines unabhängigen Auftragnehmers, der keinen direkten Kontakt zu Schülern hat.
iii. „Schule“ – Eine öffentliche oder private Schule, Zwischeneinheit oder Bereich Berufsfachschule.
iv. „Volunteer“ – Der Begriff beinhaltet nicht einen Schüler. (a.3) Kinderbetreuung – Außer wie in den Abschnitten 3121, 3122.1, 3123, 3124 vorgesehen.1 und 3125 begeht eine Person, die ein Freiwilliger oder Angestellter eines Zentrums für Kinder ist, ein Verbrechen dritten Grades, wenn sie Geschlechtsverkehr hat, Geschlechtsverkehr oder unanständigen Kontakt mit einem Kind hat, das Dienstleistungen im Zentrum erhält. (b) DEFINITIONEN – Wie in diesem Abschnitt verwendet, haben die folgenden Wörter und Sätze die Bedeutung, die ihnen in diesem Unterabschnitt gegeben wird, es sei denn, der Kontext gibt eindeutig etwas anderes an:

&nbsp&nbsp „Agent“ – Eine Person, die beauftragt ist, in einer staatlichen oder regionalen Justizvollzugs- oder Jugendstrafanstalt, einem Jugendentwicklungszentrum, einem Jugendforstlager, einer anderen lizenzierten Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche oder einer Einrichtung oder Einrichtung für psychische Gesundheit oder geistige Behinderung zu arbeiten, die von einer staatlichen oder regionalen Agentur oder einer Person beschäftigt ist, die Vertragsdienstleistungen für die Agentur erbringt.
&nbsp&nbsp „Zentrum für Kinder“ – Umfasst eine Kindertagesstätte, ein Gruppen- und Familientagesheim, ein Internat für Kinder, ein Zentrum für Frühintervention und Drogen- und Alkoholdienste für Kinder oder eine andere Einrichtung, die Kinderbetreuungsdienste anbietet, die der Genehmigung, Lizenzierung, Registrierung oder Zertifizierung durch das Ministerium für Soziales oder eine Sozialbehörde des Landkreises unterliegen oder die gemäß einem Gesetz zur Verfügung gestellt werden vertrag mit der Abteilung oder einem Kreis Social Services Agency. Der Begriff umfasst kein Jugendentwicklungszentrum, Jugendforstlager, Jugendstrafanstalt des Staates oder des Landkreises und andere lizenzierte Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Schwerer unanständiger Angriff (18 Pa. C.S. § 3125)
(a) Straftaten definiert – Mit Ausnahme der Abschnitte 3121 (in Bezug auf Vergewaltigung), 3122.1 (in Bezug auf gesetzliche sexuelle Übergriffe), 3123 (in Bezug auf unfreiwilligen Geschlechtsverkehr) und 3124.1 (in Bezug auf sexuelle Übergriffe) begeht eine Person, die die Genitalien oder den Anus eines Beschwerdeführers mit einem Teil des Körpers der Person zu einem anderen Zweck als zu medizinischen, hygienischen oder Strafverfolgungszwecken in gutem Glauben durchdringt, einen schweren unanständigen Angriff, wenn:

  1. Die Person tut dies ohne Zustimmung des Beschwerdeführers;
  2. Die Person tut dies durch gewaltsamen Zwang;
  3. Die Person tut dies durch Androhung von gewaltsamem Zwang, der den Widerstand einer Person mit angemessener Auflösung verhindern würde;
  4. Der Beschwerdeführer ist bewusstlos oder die Person weiß, dass der Beschwerdeführer nicht weiß, dass die Penetration stattfindet;
  5. Die Person hat die Fähigkeit des Beschwerdeführers, sein Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt, indem sie ohne Wissen des Beschwerdeführers Drogen, Rauschmittel oder andere Mittel zur Verhinderung von Resistenzen verabreicht oder eingesetzt hat;
  6. Der Beschwerdeführer leidet an einer geistigen Behinderung, die den Beschwerdeführer einwilligungsunfähig macht;
  7. Der Beschwerdeführer der Beschwerdeführer ist jünger als 13 Jahre; oder
  8. Der Beschwerdeführer ist jünger als 16 Jahre und die Person ist vier oder mehr Jahre älter als der Beschwerdeführer, und der Beschwerdeführer und die Person sind nicht miteinander verheiratet.

(b) Verschärfter unanständiger Angriff eines Kindes – Eine Person begeht einen verschärften unanständigen Angriff eines Kindes, wenn die Person gegen Unterabschnitt (a) verstößt) (1), (2), (3), (4), (5) oder (6) und der Beschwerdeführer weniger als 13 Jahre alt ist.

Unanständiger Angriff (18 Pa. C.S. § 3126)
(a) Straftat definiert – Eine Person ist eines unanständigen Angriffs schuldig, wenn die Person unanständigen Kontakt mit dem Beschwerdeführer hat, den Beschwerdeführer veranlasst, unanständigen Kontakt mit der Person zu haben, oder absichtlich den Beschwerdeführer veranlasst, mit Samenflüssigkeit, Urin oder Kot in Kontakt zu kommen, um sexuelles Verlangen in der Person oder dem Beschwerdeführer zu wecken und:

  1. Die Person tut dies ohne Zustimmung des Beschwerdeführers;
  2. Die Person tut dies durch zwang;Der Beschwerdeführer ist bewusstlos oder die Person weiß, dass der Beschwerdeführer nicht weiß, dass der unanständige Kontakt stattfindet;
  3. Die Person hat die Fähigkeit des Beschwerdeführers, sein Verhalten zu beurteilen oder zu kontrollieren, erheblich beeinträchtigt, indem sie ohne Wissen des Beschwerdeführers Drogen, Rauschmittel oder andere Mittel zur Verhinderung von Widerstand verabreicht oder eingesetzt hat;
  4. Der Beschwerdeführer leidet an einer geistigen Behinderung, die den Beschwerdeführer einwilligungsunfähig macht;
  5. Der Beschwerdeführer ist jünger als 13 Jahre; oder
  6. Der Beschwerdeführer ist jünger als 16 Jahre und die Person ist vier oder mehr Jahre älter als der Beschwerdeführer und der Beschwerdeführer und die Person sind nicht miteinander verheiratet.

(b) EINSTUFUNG – Unanständige Körperverletzung wird wie folgt eingestuft:

  1. Eine Straftat nach Unterabschnitt (a)(1) oder (8) ist ein Vergehen zweiten Grades.
  2. Eine Straftat nach Unterabschnitt (a)(2), (3), (4), (5) oder (6) ist ein Vergehen ersten Grades.
  3. Eine Straftat nach Unterabschnitt (a)(7) ist ein Vergehen ersten Grades, es sei denn, eine der folgenden Bedingungen gilt, in diesem Fall handelt es sich um ein Verbrechen dritten Grades:
    1. Es handelt sich um eine zweite oder nachfolgende Straftat.
    2. Es hat einen Kurs des Verhaltens des unanständigen Angriffs durch die Person gegeben.
    3. Der unanständige Angriff wurde begangen, indem die sexuellen oder intimen Teile des Beschwerdeführers mit sexuellen oder intimen Teilen der Person berührt wurden.
    4. Der unanständige Angriff wird begangen, indem die sexuellen oder intimen Teile der Person mit den sexuellen oder intimen Teilen des Beschwerdeführers berührt werden.

Definitionen für Sexualstraftaten (18 Pa. C.S. § 3101):
„Beschwerdeführer“ – Ein mutmaßliches Opfer eines Verbrechens nach diesem Kapitel.

„Abweichender Geschlechtsverkehr“ – Geschlechtsverkehr per os oder per Anus zwischen Menschen und jede Form des Geschlechtsverkehrs mit einem Tier. Der Begriff umfasst auch das Eindringen, wie gering auch immer, der Genitalien oder des Anus einer anderen Person mit einem Fremdkörper zu einem anderen Zweck als zu medizinischen, hygienischen oder Strafverfolgungszwecken in gutem Glauben. „Zwang“ – Zwang durch physische, intellektuelle, moralische, emotionale oder psychologische Gewalt, entweder ausdrücklich oder implizit. Der Begriff umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Zwang, der zum Tod einer anderen Person führt, unabhängig davon, ob der Tod vor, während oder nach dem Geschlechtsverkehr eingetreten ist.

„Fremdkörper“ – Umfasst jedes physische Objekt, das nicht Teil des Körpers des Schauspielers ist. „Unanständiger Kontakt“ – Jede Berührung der sexuellen oder anderen intimen Teile der Person zum Zwecke der Erregung oder Befriedigung des sexuellen Verlangens bei beiden Personen.

„Schwere Körperverletzung“ – Körperverletzung, die ein erhebliches Todesrisiko darstellt oder zu schweren, dauerhaften Entstellungen oder langwierigen Verlusten oder Beeinträchtigungen der Funktion eines Körperglieds oder Organs führt.

„Geschlechtsverkehr“ – Zusätzlich zu seiner gewöhnlichen Bedeutung umfasst Geschlechtsverkehr per os oder Anus, mit einer gewissen Penetration, jedoch gering; Emission ist nicht erforderlich.

STRAFTATEN GEGEN DIE FAMILIE

Inzest (18 Pa. C.S. § 4302)
(b)Inzest eines Minderjährigen – Eine Person ist des Inzests schuldig, ein Verbrechen zweiten Grades, wenn diese Person wissentlich heiratet oder zusammenlebt oder Geschlechtsverkehr mit einem Vorfahren oder Nachkommen hat, ein Bruder oder eine Schwester des ganzen oder Halbbluts oder ein Onkel, Tante, Neffe oder Nichte des Vollbluts. und
(1) ist jünger als 13 Jahre; oder
(2) ist 13 bis 18 Jahre alt und die Person ist vier oder mehr Jahre älter als der Beschwerdeführer.

ÖFFENTLICHE UNANSTÄNDIGKEIT

Prostitution und verwandte Straftaten (18 Pa. C.S. § 5902)
(geb.1) Förderung der Prostitution eines Minderjährigen – Eine Person, die wissentlich die Prostitution eines Minderjährigen fördert, begeht ein Verbrechen dritten Grades. Die folgenden Handlungen stellen ohne Einschränkung des Vorstehenden die Förderung der Prostitution eines Minderjährigen dar:

  1. Besitz, Kontrolle, Verwaltung, Überwachung oder anderweitige Führung eines Hauses der Prostitution oder eines Prostitutionsgeschäfts, in dem das Opfer minderjährig ist, allein oder in Verbindung mit anderen;
  2. Beschaffung eines minderjährigen Insassen für ein Haus der Prostitution oder einen Platz in einem Haus der Prostitution für einen, der ein Insasse;
  3. Einen Minderjährigen ermutigen, veranlassen oder anderweitig absichtlich veranlassen, Prostituierte zu werden oder zu bleiben;
  4. einen Minderjährigen auffordern, eine Prostituierte zu bevormunden;
  5. Eine Prostituierte beschaffen, die minderjährig ist, für einen Gönner;
  6. Einen Minderjährigen in oder innerhalb dieses Commonwealth transportieren, mit der Absicht, die Prostitution dieses Minderjährigen zu fördern, oder den Transport mit dieser Absicht beschaffen oder bezahlen;
  7. Leasing oder anderweitige Erlaubnis, einen vom Schauspieler kontrollierten Ort allein oder in Verbindung mit anderen regelmäßig für die Prostitution eines Minderjährigen oder die Förderung der Prostitution eines Minderjährigen zu nutzen, oder Versäumnis, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine solche Nutzung zu verringern, indem der Mieter ausgewiesen wird, die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt werden oder andere gesetzlich verfügbare Mittel; oder
  8. Anfordern, Empfangen oder Zustimmen, einen Vorteil zu erhalten, um etwas zu tun oder zuzustimmen, das durch diesen Unterabschnitt verboten ist.

Obszöne und andere sexuelle Materialien und Darbietungen (18 Pa. C.S. § 5903) – Das Opfer muss minderjährig sein

(a) Definierte Straftaten – Keine Person, die den obszönen Charakter der beteiligten Materialien oder Leistungen kennt, darf:
3(ii) Entwerfen, kopieren, zeichnen, fotografieren, drucken, äußern, veröffentlichen oder in irgendeiner Weise herstellen oder vorbereiten obszöne Materialien, in denen ein Minderjähriger abgebildet ist;
4(ii) Schreiben, drucken, veröffentlichen, äußern oder das Schreiben, Drucken, Veröffentlichen oder Aussprechen von Werbung oder Hinweisen jeglicher Art, die direkt oder indirekt Informationen geben, in denen angegeben wird oder angegeben wird, wo, wie, von wem oder mit welchen Mitteln obszöne Materialien gekauft, erhalten oder besessen werden können, in denen ein Minderjähriger enthalten ist;
5(ii) Produzieren, präsentieren oder Leiten einer obszönen Aufführung oder Teilnahme an einem Teil davon, der obszön ist oder zu seiner Obszönität beiträgt, wenn ein Minderjähriger enthalten ist;
6. Einstellen, beschäftigen, verwenden oder Zulassen, dass minderjährige Kinder Handlungen oder Dinge ausführen oder dabei helfen, die in diesem Unterabschnitt erwähnt werden.
(b) DEFINITIONEN
„Wissen“ – Wie in Unterabschnitt (a) verwendet, bedeutet wissen, allgemeines Wissen oder Grund zu wissen oder einen Glauben oder Grund für den Glauben zu haben, der eine weitere Überprüfung oder Untersuchung des Charakters und des Inhalts eines darin beschriebenen Materials oder einer darin beschriebenen Leistung rechtfertigt, die vom Beklagten angemessen geprüft werden kann.
„Material“ – Jede Literatur, einschließlich eines Buches, einer Zeitschrift, einer Broschüre, einer Zeitung, eines Storypapers, eines Autoaufklebers, eines Comics oder einer Schrift; jede Figur, visuelle Darstellung oder jedes Bild, einschließlich einer Zeichnung, eines Fotos, eines Bildes, eines Videobandes oder eines Films.
„Obszön“ – Jedes Material oder jede Aufführung, wenn:

  1. Die durchschnittliche Person, die zeitgenössische Standards anwendet, feststellen würde, dass der Gegenstand als Ganzes das lüsterne Interesse anspricht;
  2. Der Gegenstand zeigt oder beschreibt auf offenkundig beleidigende Weise sexuelles Verhalten, wie es in diesem Abschnitt beschrieben wird; und
  3. Dem Thema als Ganzes fehlen ernsthafte literarische, künstlerische, politische, pädagogische oder wissenschaftliche Werte.

„Performance“ – Bezeichnet jedes Stück, jeden Tanz oder jede andere Live-Ausstellung, die vor Publikum aufgeführt wird.

Menschenhandel (18 Pa. C.S. § 3011 (b)) Opfer muss minderjährig sein

(a) Straftaten definiert – Eine Person begeht ein Verbrechen zweiten Grades, wenn die Person:
(1)Rekrutiert, lockt, erbittet, beherbergt, transportiert, versorgt, erhält oder unterhält eine Person, wenn die Person weiß oder rücksichtslos ignoriert, dass die Person unfreiwilliger Knechtschaft unterliegt; oder
(2)Wissentlich finanziell profitiert oder etwas Wertvolles von einer Handlung erhält, die eine in Absatz (1) beschriebene Aktivität erleichtert.
(b)Menschenhandel mit Minderjährigen – Eine Person begeht ein Verbrechen ersten Grades, wenn die Person eine Tätigkeit ausübt, die in Unterabschnitt (a) aufgeführt ist und die dazu führt, dass ein Minderjähriger sexueller Knechtschaft unterworfen wird.

MINDERJÄHRIGE

Korruption von Minderjährigen (18 Pa. C.S. § 6301)
(a)Straftat definiert –
1(ii) Wer im Alter von 18 Jahren und darüber durch ein Verhalten, das gegen Kapitel 31 (in Bezug auf Sexualdelikte) verstößt, die Moral eines Minderjährigen unter 18 Jahren korrumpiert oder dazu neigt, diese zu korrumpieren, oder wer einen solchen Minderjährigen bei der Begehung einer Straftat nach Kapitel 31 unterstützt, fördert, lockt oder ermutigt, begeht ein Verbrechen dritten Grades.

Sexueller Missbrauch von Kindern (18 Pa. C.S. § 6312)
(b) FOTOGRAFIEREN, FILMEN, DARSTELLEN AM COMPUTER ODER FILMEN SEXUELLER HANDLUNGEN – Jede Person, die ein Kind unter 18 Jahren dazu veranlasst oder wissentlich zulässt, sich an einer verbotenen sexuellen Handlung oder an der Simulation einer solchen Handlung zu beteiligen, ist eines Verbrechens zweiten Grades schuldig, wenn diese Person weiß, Grund zu der Annahme hat oder beabsichtigt, dass eine solche Handlung fotografiert, aufgezeichnet, am Computer dargestellt oder gefilmt werden darf. Jede Person, die wissentlich ein Kind unter 18 Jahren fotografiert, auf Video aufzeichnet, am Computer darstellt oder filmt, das sich an einer verbotenen sexuellen Handlung oder an der Simulation einer solchen Handlung beteiligt, ist eines Verbrechens zweiten Grades schuldig.
(c) VERBREITUNG VON FOTOS, VIDEOBÄNDERN, COMPUTERDARSTELLUNGEN UND FILMEN

  1. Jede Person, die wissentlich verkauft, verteilt, liefert, verbreitet, überträgt, zeigt oder Exponate an andere, oder die zum Zweck des Verkaufs besitzt, Verteilung, Lieferung, Verbreitung, Übertragung, Anzeige oder Ausstellung an andere, jedes Buch, Magazin, Broschüre, Dia, Foto, Film, Videoband, Computerdarstellung oder anderes Material, das ein Kind unter dem Alter von 18 Jahre in einer verbotenen sexuellen Handlung oder in der Simulation einer solchen Handlung beteiligt, begeht eine Straftat. Eine erste Straftat nach diesem Unterabschnitt ist ein Verbrechen dritten Grades, und eine zweite oder nachfolgende Straftat nach diesem Unterabschnitt ist ein Verbrechen zweiten Grades.

(d)KINDERPORNOGRAFIE

  1. Jede Person, die absichtlich ein Buch, eine Zeitschrift, eine Broschüre, ein Dia, ein Foto, einen Film, ein Videoband, eine Computerdarstellung oder anderes Material, das ein Kind unter 18 Jahren darstellt, das sich an einer verbotenen sexuellen Handlung oder an der Simulation einer solchen Handlung beteiligt, ansieht oder wissentlich besitzt oder kontrolliert, begeht eine Straftat. Eine erste Straftat nach diesem Unterabschnitt ist ein Verbrechen dritten Grades, und eine zweite oder nachfolgende Straftat nach diesem Unterabschnitt ist ein Verbrechen zweiten Grades.

(g)DEFINITIONEN – Wie in diesem Abschnitt verwendet, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen in diesem Unterabschnitt gegeben wurde:
„ABSICHTLICH“.“ Das absichtliche, zielgerichtete, freiwillige Betrachten von Material, das ein Kind unter 18 Jahren darstellt, das sich an einer verbotenen sexuellen Handlung oder an der Simulation einer solchen Handlung beteiligt. Der Begriff umfasst nicht das versehentliche oder unbeabsichtigte Betrachten dieses Materials.
„VERBOTENE SEXUELLE HANDLUNG.“ Geschlechtsverkehr im Sinne von Abschnitt 3101 (in Bezug auf Definitionen), Masturbation, Sadismus, Masochismus, Bestialität, Fellatio, Cunnilingus, unzüchtige Darstellung der Genitalien oder Nacktheit, wenn diese Nacktheit zum Zwecke der sexuellen Stimulation oder Befriedigung einer Person dargestellt wird, die eine solche Darstellung sehen könnte.

Unerlaubter Kontakt mit einem Minderjährigen (18 Pa. C.S. § 6318)
(a) Straftat definiert – Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie absichtlich in Kontakt mit einem Minderjährigen oder einem Strafverfolgungsbeamten steht, der in Ausübung seiner Pflichten die Identität eines Minderjährigen angenommen hat, um eine Tätigkeit auszuüben, die unter einer der folgenden Bedingungen verboten ist, und entweder die Person, die den Kontakt initiiert, oder die Person, die kontaktiert wird, befindet sich in diesem Commonwealth:

  1. Eine der in 18 Pa aufgeführten Straftaten. Kapitel 31 (in Bezug auf Sexualdelikte);
  2. Offene Unzüchtigkeit im Sinne von 18 Pa. C.S. § 5901 (in Bezug auf offene Unzüchtigkeit);
  3. Prostitution wie in 18 Pa definiert. C.S. § 5902 (in Bezug auf Prostitution und damit verbundene Straftaten);
  4. Obszöne und andere sexuelle Materialien und Darbietungen im Sinne von 18 Pa. C.S. § 5903 (in Bezug auf obszöne und andere sexuelle Materialien und Darbietungen);
  5. Sexueller Missbrauch von Kindern im Sinne von 18 Pa. C.S. § 6312 (in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Kindern); oder
  6. Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Sinne von 18 Pa. C.S. § 6320 (in Bezug auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern). „Computer“ – Ein elektronisches, magnetisches, optisches, hydraulisches, organisches oder anderes Hochgeschwindigkeits-Datenverarbeitungsgerät oder -system, das Logik-, Arithmetik- oder Speicherfunktionen ausführt und alle Eingabe-, Ausgabe-, Verarbeitungs-, Speicher-, Software- oder Kommunikationseinrichtungen umfasst, die in einem Computersystem oder Computernetzwerk mit dem Gerät verbunden oder verbunden sind.
    „Computer-Netzwerk“ – Die Verbindung von zwei oder mehr Computern durch die Verwendung von Satelliten, Mikrowelle, Leitung oder einem anderen Kommunikationsmedium.
    „Computersystem“ – Eine Reihe verwandter, verbundener oder nicht verbundener Computerausrüstung, Geräte und Software.
    „Kontakte“ – Direkter oder indirekter Kontakt oder Kommunikation mit allen Mitteln, Verfahren oder Vorrichtungen, einschließlich Kontakt oder Kommunikation persönlich oder durch einen Agenten oder eine Agentur, durch jedes Druckmedium, die E-Mails, ein gemeinsamer Träger oder Kommunikation gemeinsamen Träger, jedes elektronische Kommunikationssystem und jede Telekommunikation, Draht, Computer oder Funkkommunikationsgerät oder -system.
    „Minor“ – Eine Person unter 18 Jahren.

    Sexuelle Ausbeutung von Kindern (18 Pa. C.S. § 6320)
    (a) Straftat definiert – Eine Person begeht die Straftat der sexuellen Ausbeutung von Kindern, wenn er für eine andere Person ein Kind unter 18 Jahren zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung beschafft.
    (b) Strafe – Eine Straftat nach diesem Abschnitt ist ein Verbrechen zweiten Grades.
    (c) Definitionen – Wie in diesem Abschnitt verwendet, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen in diesem Unterabschnitt gegeben wurde:

    1. „Beschaffen“ – Um sexuelle Ausbeutung zu erlangen oder zur Verfügung zu stellen.
    2. „Sexuelle Ausbeutung“ – Tatsächliche oder simulierte sexuelle Aktivität oder Nacktheit, die zum Zweck der sexuellen Stimulation oder Befriedigung einer Person arrangiert wurde.

    Verletzung der Privatsphäre (18 Pa. C.S. § 7507.1)
    (a)Straftat definiert – Außer wie in Unterabschnitt (d) festgelegt, begeht eine Person die Straftat der Verletzung der Privatsphäre, wenn sie zum Zwecke der Erregung oder Befriedigung des sexuellen Verlangens einer Person wissentlich eine der folgenden Handlungen durchführt: Ansichten, Fotos, Videobänder, elektronische Darstellungen, Filme oder andere Aufzeichnungen einer anderen Person ohne Wissen und Zustimmung dieser Person, während sich diese Person in einem Zustand vollständiger oder teilweiser Nacktheit befindet und sich an einem Ort befindet, an dem diese Person eine vernünftige Erwartung an die Privatsphäre hätte. Fotos, Videobänder, elektronische Darstellungen, Filme oder andere Aufzeichnungen oder persönliche Ansichten der intimen Teile, unabhängig davon, ob sie mit Kleidung bedeckt sind oder nicht, einer anderen Person ohne deren Wissen und Zustimmung und welche intimen Teile diese Person nicht beabsichtigt, durch normale öffentliche Beobachtung sichtbar zu sein.

  7. Überträgt oder überträgt ein Bild, das unter Verstoß gegen Absatz (1) oder (2) durch Live- oder aufgezeichnete Telefonnachricht, elektronische Post oder das Internet oder durch eine andere Übertragung des Mediums, auf dem das Bild gespeichert ist, erhalten wurde.

(ein.1) Separate Verstöße – Ein separater Verstoß gegen diesen Abschnitt tritt auf:

  1. Für jedes Opfer einer Straftat gemäß Unterabschnitt (a) unter denselben oder ähnlichen Umständen gemäß einem Schema oder einer Verhaltensweise, ob zu denselben oder zu unterschiedlichen Zeiten; oder
  2. Wenn eine Person während einer separaten Verhaltensweise, entweder einzeln oder auf andere Weise, mehr als einmal Opfer einer Straftat gemäß Unterabschnitt (a) ist.

(d) Ausnahmen – Unterabschnitt (a) gilt nicht, wenn das in Unterabschnitt (a) verbotene Verhalten von einer der folgenden Personen begangen wird:

  1. Strafverfolgungsbeamte während einer rechtmäßigen strafrechtlichen Untersuchung.Strafverfolgungsbeamte oder durch Personal der Abteilung für Korrekturen oder einer örtlichen Justizvollzugsanstalt, Gefängnis oder Gefängnis für Sicherheitszwecke oder während der Untersuchung von mutmaßlichem Fehlverhalten durch eine Person in der Obhut der Abteilung oder der örtlichen Behörden.

(e)DEFINITIONEN – Wie in diesem Abschnitt verwendet, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen in diesem Unterabschnitt gegeben wird:“Vollständige oder teilweise Nacktheit“ – Anzeige aller oder eines Teils der menschlichen Genitalien oder Schambereich oder Gesäß, oder ein Teil der Brustwarze der Brust einer weiblichen Person, mit weniger als einer vollständig undurchsichtigen Abdeckung.
„Intimer Teil“ – Jeder Teil von:
1. Die menschlichen Genitalien, Schambereich oder Gesäß; und
2. Die Brustwarze einer weiblichen Brust.
„Fotografien“ oder „Filme“ – Herstellung eines Fotos, Film, Video oder eine andere Aufzeichnung oder Übertragung des Bildes einer Person.“Ort, an dem eine Person eine vernünftige Erwartung an Privatsphäre haben würde“ – Ein Ort, an dem eine vernünftige Person glauben würde, dass sie sich in der Privatsphäre entkleiden könnte, ohne sich Sorgen zu machen, dass ihr Ausziehen von einem anderen gesehen, fotografiert oder gefilmt wird.
„Ansichten“ – Blick auf eine andere Person mit bloßem Auge oder mit einem Gerät entwickelt oder soll die Sehschärfe zu verbessern.

Straftaten im Zusammenhang mit den Registrierungsanforderungen für Sexualstraftäter

Verhalten in Bezug auf Sexualstraftäter (18 Pa. C.S.§3130)
(a) Straftat definiert: Eine Person begeht ein Verbrechen dritten Grades, wenn die Person Grund zu der Annahme hat, dass ein Sexualstraftäter die Anforderungen der Bewährung oder Bewährung des Sexualstraftäters, die durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss auferlegt wird, oder die Registrierungsanforderungen von 42 Pa nicht einhält oder nicht erfüllt hat. In: C.S. Ch. 97 Unterkapitel H (in Bezug auf die Registrierung von Sexualstraftätern) oder I (in Bezug auf die fortgesetzte Registrierung von Sexualstraftätern), und die Person, mit der Absicht, den Sexualstraftäter dabei zu unterstützen, sich einem Strafverfolgungsbeamten oder einer Behörde zu entziehen, die den Sexualstraftäter finden will, um den Sexualstraftäter zu befragen oder den Sexualstraftäter wegen Nichteinhaltung der Anforderungen der Bewährung oder Bewährung des Sexualstraftäters oder der Anforderungen von 42 Pa zu verhaften. In: C.S. Ch. 97 Unterkapitel H oder I:

  1. Hält Informationen zurück oder benachrichtigt den Strafverfolgungsbeamten oder die Agentur nicht über die Nichteinhaltung der Anforderungen der Bewährung durch den Sexualstraftäter, die Anforderungen von 42 Pa. In: C.S. Ch. 97 Unterkapitel H oder I oder, falls bekannt, den Aufenthaltsort des Sexualstraftäters;
  2. Beherbergt oder versucht, eine andere Person zu beherbergen oder dabei zu unterstützen, den Sexualstraftäter zu beherbergen oder zu beherbergen;
  3. Verbirgt oder versucht, den Sexualstraftäter zu verbergen, oder hilft einer anderen Person dabei, ihn zu verbergen oder zu verbergen; oder
  4. Stellt dem Strafverfolgungsbeamten oder der Strafverfolgungsbehörde Informationen über den Sexualstraftäter zur Verfügung, von denen die Person weiß, dass sie falsch sind. Definition – Wie in diesem Abschnitt verwendet, bedeutet der Begriff „Sexualstraftäter“ eine Person, die sich gemäß den Bestimmungen von 42 Pa bei der Pennsylvania State Police registrieren muss. In: C.S. Ch. 97 Unterkapitel H oder I.

    Nichteinhaltung der Registrierung von Sexualstraftätern Anforderungen erfüllen (18 Pa. C.S. § 4915.1)
    (ein) Straftat definiert: Eine Person, die der Registrierung unterliegt unter 42 Pa. C.S. § 9799.13 (in Bezug auf die Anwendbarkeit) begeht eine Straftat, wenn er wissentlich nicht:

    1. Registrieren Sie sich bei der Pennsylvania State Police gemäß 42 Pa. C.S. § 9799.15 (in Bezug auf die Dauer der Registrierung), § 9799.19 (in Bezug auf die Erstregistrierung) oder § 9799.25 (in Bezug auf die Überprüfung durch Sexualstraftäter und Pennsylvania State Police);
    2. Überprüfen Sie seine Adresse oder fotografiert werden, wie unter erforderlich 42 Pa. C.S. § 9799.15, 9799.19 oder § 9799.25; oder
    3. Geben Sie genaue Informationen bei der Registrierung unter 42 Pa .C.S. § 9799.15, § 9799.19 oder § 9799.25.(d) WIRKUNG DER BENACHRICHTIGUNG – Weder Versäumnis der Pennsylvania State Police, ein sexuell gewalttätiges Raubtier / sexuell gewalttätiges delinquentes Kind oder Sexualstraftäter zu senden, noch Versäumnis, eine Benachrichtigung oder Information gemäß 42 Pa zu erhalten.C.S. § 9799.25 ist eine Verteidigung gegen eine Strafverfolgung, die gegen eine Person eingeleitet wurde, die sich aus einem Verstoß gegen diesen Abschnitt ergibt. Die Bestimmungen von 42 Pa.C.S. § 9799.25 sind kein Element einer Straftat nach diesem Abschnitt.

      Nichteinhaltung der Registrierung von Sexualstraftätern Anforderungen erfüllen (18 Pa. C.S. § 4915.2)
      (ein) Straftat definiert: Eine Person, die der Registrierung unterliegt unter 42 Pa. C.S. § 9799.55(ein), (ein.1) oder (b) (in Bezug auf die Registrierung) oder wer war Gegenstand der Registrierung unter ehemaligen 42 Pa. C.S. § 9793 (in Bezug auf die Registrierung bestimmter Straftäter für zehn Jahre) begeht eine Straftat, wenn die Person wissentlich nicht:

      1. Registrieren Sie sich bei der Pennsylvania State Police gemäß 42 Pa. C.S. § 9799.56 (in Bezug auf Registrierungsverfahren und Anwendbarkeit);
      2. Überprüfen Sie den Wohnsitz der Person oder fotografiert werden, wie unter erforderlich 42 Pa. C.S. § 9799.60 (in Bezug auf die Überprüfung des Wohnsitzes); oder
      3. Genaue Informationen bei der Registrierung unter 42 Pa. C.S. § 9799.56 oder Überprüfung eines Wohnsitzes unter 42 Pa. C.S. § 9799.60.

      (d)WIRKUNG DER MITTEILUNG – Weder Versäumnis seitens der Pennsylvania State Police zu senden noch Versäumnis eines sexuell gewalttätigen Raubtiers oder Täters, eine Mitteilung oder Informationen unter 42 Pa zu erhalten. C.S. § 9799.54(b) (in Bezug auf die Anwendbarkeit) oder § 9799.60 (a.1), (b.1) oder (b.3) ist eine Verteidigung gegen eine Strafverfolgung, die gegen eine Person eingeleitet wurde, die sich aus einem Verstoß gegen diesen Abschnitt ergibt. Die Bestimmungen von 42 Pa. C.S. §§ 9799.54(b) und 9799.60(a.1), (b.1) oder (b.3) sind kein Element einer Straftat nach diesem Abschnitt.

      OUT-OF-STATE-STRAFTAT

      Sexualstraftat-Andere
      Wenn die von Ihnen ausgewählte Straftat eine Straftat war, die außerhalb des Commonwealth of Pennsylvania begangen / angeklagt wurde. Bitte wenden Sie sich an das zuständige staatliche Register, um Informationen zu dieser Straftat zu erhalten. In der Regel geben die ersten beiden Buchstaben der Straftat die Gerichtsbarkeit an, in der die Straftat begangen wurde. Beispielsweise: NY005 ist eine New Yorker Straftat, und US018 ist eine Bundesstraftat. Das FBI unterhält eine Liste aller der staatlichen Sexualstraftäter Register Website-Adressen.

      • Die FBI-Website lautet: http://www.fbi.gov/scams-safety/registry
      • Die Website von National Megan’s Law lautet: http://www.nsopw.gov/core/conditions.aspx

      Sie sollten in der Lage sein, Kontaktinformationen für jedes staatliche Sexualstraftäterregister von diesen Websites zu erhalten, oder indem Sie eine Suche nach diesem staatlichen Register mit Ihrer Suchmaschine durchführen.

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