New York Citys pet Law, das Teil des Verwaltungsgesetzbuches der Stadt ist, schnitzt eine Ausnahme, die Mieter Haustiere halten lässt, trotz allem, was ihr Vermieter oder Mietvertrag sagen könnte.
Vermieter und Haustiere
Vermieter können grundsätzlich frei wählen, ob Mieter Haustiere in ihren Wohnungen halten dürfen oder nicht. Wenn Sie ein Haustier haben und nach einer Wohnung suchen, ist es immer eine gute Idee, dies Ihrem Makler oder potenziellen Vermietern mitzuteilen, sodass Sie Ihre Suche auf haustierfreundliche Gebäude beschränken.Viele Vermieter verbieten Haustiere aus ihren Gebäuden, weil sie Angst vor möglichen Sachschäden haben, sowie Haftungsfragen, wenn ein Haustier andere Mieter und ihre Gäste ärgert oder ihnen Schaden zufügt.Einige Vermieter entscheiden sich dafür, Mieter Haustiere in ihrer Wohnung halten zu lassen; Diese Vermieter gehen auf ihre Bedenken ein, indem sie von den Mietern verlangen, eine Haustiervereinbarung zu unterzeichnen, die oft Teil des Mietvertrags ist. Typische Haustiervereinbarungen verlangen von den Besitzern, dass sie eine Kaution hinterlegen, um Schäden zu decken, die ihr Haustier verursachen kann, ihre Haustiere kastrieren oder kastrieren zu lassen, nach ihren Haustieren aufzuräumen und Hunde im Flur, im Innenhof und in anderen öffentlichen Bereichen an der Leine zu halten.Vermieter, die Haustiere erlauben, glauben oft, dass ihre Politik mehr Interessenten anziehen wird, so dass Wohnungsangebote in der Regel anzeigen, ob freie Stellen in einem haustierfreundlichen Gebäude sind.
Was ist die Ausnahme?
Das New Yorker Haustiergesetz enthält eine Ausnahme, die es ermöglicht, ein Haustier in Ihrer Wohnung zu halten, obwohl ein Vermieter keine Haustiere hat.Sie fallen unter die Ausnahme, wenn Sie ein Haustier drei Monate lang offen in Ihrem Gebäude halten, Ihr Vermieter während dieser Zeit von dem Haustier erfährt (oder hätte erfahren sollen) und Ihr Vermieter keine Maßnahmen ergreift, um die No-Pets-Regel gegen Sie durchzusetzen.
Passt Ihre Situation?
Bei der Ausnahme geht es nicht darum, hinterhältig zu sein oder einen Vermieter dazu zu bringen, ein Haustier trotz einer No-Pets-Regel zu behalten. Im Gegenteil, es geht darum, das Recht zu verdienen, ein Haustier zu behalten, nachdem ein Vermieter über das Haustier Bescheid weiß (oder wissen sollte), aber aus irgendeinem Grund beschließt, seine Regel nicht gegen Sie durchzusetzen. In der Tat verhindert das Gesetz, dass Vermieter plötzlich beschließen, eine vernachlässigte Regel durchzusetzen, um einen unerwünschten Mieter zu vertreiben.
Im juristischen Jargon wird diese Art von Ausnahme als „Verzicht“ bezeichnet.“ Wenn Sie in diese Ausnahme passen, bedeutet dies, dass der Vermieter rechtlich weiterhin eine Regel ohne Haustiere haben kann – aber dass die Regel für Sie und Ihr Haustier aufgehoben oder ignoriert wird.
Hier sind die Grundlagen, anhand derer Sie feststellen können, ob Ihre Situation in diese Ausnahme passt:
- Sie müssen das Haustier mindestens drei Monate in Ihrem Gebäude halten. Vermieter müssen nicht sofort Maßnahmen ergreifen, um ihre No-Pets-Regel durchzusetzen, aber wenn sie nicht möchten, dass Sie Ihr Haustier auf dem Gelände behalten, müssen sie dies spätestens drei Monate nach der ersten Einführung Ihres Haustieres in Ihrer Wohnung mitteilen.
- Der Vermieter muss in der Lage sein, über Ihr Haustier Bescheid zu wissen. Wenn Sie Ihr Haustier versteckt halten, erhöhen Sie möglicherweise die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vermieter nichts über Ihre Nichteinhaltung der Regel für Haustiere erfährt. Um die Ausnahme zu erfüllen, müssen Sie ein Haustier „offen und notorisch“ halten.“ Mieter, die sich für die Ausnahme qualifizieren, müssen sich keine Sorgen machen, ihr Haustier geheim zu halten, auch wenn ihr Mietvertrag etwas anderes besagt.
- Der Vermieter muss nicht persönlich tätig werden. Mitarbeiter und andere Vertreter des Vermieters können Maßnahmen ergreifen, um die No-Pets-Regel im Namen des Vermieters durchzusetzen.
- Ihr Haustier darf kein Ärgernis verursachen. Ihr Haustier kann kein Eigentum beschädigen oder die Gesundheit und Sicherheit der Mieter ernsthaft gefährden.Ihr Vermieter darf nicht die New York City Housing Authority (NYCHA) sein. Das Gesetz befreit die NYCHA von dieser Ausnahme.